Drohnen sind der neue heiße Scheiß unter den Tech-Junkies, Reisebloggern und denjenigen, die einfach superschöne Fotos aus der Vogelperspektive festhalten möchten. Ich freue mich schon wie verrückt auf meine Drohne und bin doch froh, etwas zugewartet zu haben. Vor dem Kauf wollte ich mich natürlich bestmöglich informieren und eine Zusammenfassung meiner Recherchen kannst du hier nachlesen. Drohnen in Österreich zu verwenden ist ein besonders heikles Thema, warum erfährst du gleich.
Beitragsfoto by Jason Blackeye on Unsplash
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Die EU plant eine NEUE generelle Regelung für Drohnenverkehr in der gesamten Europäischen Union. Die neuen Gesetze (und die sind für Österreicher um einiges angenehmer, als die derzeitigen) müssen allerdings noch im Parlament ratifiziert werden und daher gelten noch die unten stehenden Regeln. Ich halte dich auf dem Laufenden was neue Regelungen betrifft!
Drohnen in Österreich
Österreich macht es einem leider nicht ganz so einfach wie die Isländer und hat zig Regulierungen, Gesetze usw. ins Leben gerufen. Ausschlaggebend dafür dürfte wohl unter anderem auch der legendäre Drohnenabsturz bei einem Lauf von Skistar Marcel Hirscher während eines Slalomrennens gewesen sein, bei dem die Drohne den Sportler nur um wenige Meter (wenn überhaupt) verfehlte. Auf der Seite der Austro Control kann man alles inkl. Den genauen Wortlaut des Luftfahrtgesetzes nachlesen.
Grundsätzlich kann man sagen
Es wird unterschieden zwischen
- Drohnen mit Sichtverbindung (Unbemannte Luftfahrzeuge Klasse 1)
- Drohnen ohne Sichtverbindung (Unbemannte Luftfahrzeuge Klasse 2)
Drohnen mit Sichtverbindung
Egal ob gewerblich oder für den Privatgebrauch, sobald du deine Drohne für Foto- und/oder Filmaufnahmen verwendest, ist eine Bewilligung der Austro Control notwendig. Eine direkte Sichtverbindung (der Bildschirm oder die Smartphone App gelten nicht!) ist erforderlich und eine Höhe von 150m darf nicht überschritten werden.
Der Betrieb einer VR Brille, wie der DJI Goggles, ist nur erlaubt, wenn eine zweite Person die Drohne IRL (in real life) beobachtet.
Nach einer technischen und betrieblichen Prüfung durch die Austro Control erhält man eine Betriebsbewilligung und die AC führt eine Liste aller registrierten Drohnen.
Der Spaß kostet etwa. 330 Euro und ist jährlich zu erneuern.
Drohnen ohne Sichtverbindung
Wie der Name schon sagt ist kein Sichtkontakt erforderlich. Diese Drohnen werden aber wie Zivilluftfahrzeuge zertifiziert und zugelassen. Ein Pilotenschein ist dafür ebenfalls erforderlich. Laut AC ist dies derzeit in Erprobung (und wahrscheinlich auch um ein Eck teurer als die obere Variante).
Photo by Bobby Stevenson on Unsplash
Muss ich meine Drohne bei der Austro Control registrieren?
Brauche ich eine Bewilligung?
Laut Austro Control hängt das vom Gewicht, bzw. der Bewegungsenergie ab.
Hier kommt der kryptische Teil:
Fällt eure Drohne unter die Spielzeugkategorie (bis 79 Joule Bewegungsenergie) – das entspricht laut AC einem Gewicht von 250 Gramm bei einer Betriebshöhe von 30m – wird keine Bewilligung benötigt.
Flughöhe (nicht über 30m) und Geschwindigkeit sollten so gewählt werden, dass die 79 Joule Grenze nicht überschritten wird. Personen und Gegenstände dürfen natürlich nicht gefährdet werden, erklärt sich aber eigentlich von selbst.
Sobald du deine Drohne über 30m hoch steuern möchtest, brauchst du eine luftfahrtrechtliche Bewilligung der Austro Control.
Ich war in Physik absolut grottig und bin bis heute dankbar, dass ich nicht in Mathematik maturieren musste, aber ab und zu entwischt man den Formeln nun doch nicht.
So kannst du dir ausrechnen, ob deine Drohne unter das Spielzeuggesetz fällt:
Es gilt Kinetische Energie = Masse * Geschwindigkeit² / 2 (E = m * v² / 2)
Bildquelle: bmvit
Fällt die DJI Mavic Air & DJI Spark unter das Spielzeuggesetz wenn ich unter 30m Flughöhe bleibe?
Die DJI Spark fällt unter das Spielzeuggesetz und bei Einsatz in Kategorie A und unter Einhaltung der 30m Höhengrenze benötigt man keine Genehmigung der Austro Control. In der Steuerungsapp auf deinem Handy kannst du auch eine maximale Flughöhe einstellen, sodass du a) nicht zufällig höher als erlaubt fliegen kannst und b) bei motzenden Zusehern schnell und faktenrichtig argumentieren kannst.
Die Kollegen von airandmore haben sich einen ganzen Beitrag nur der Thematik der Mavic Air gewidmet. Ich fasse hier kurz zusammen:
Die Austro Control gibt folgende Rückmeldung:
“Da die DJI Mavic Air über eine sehr geringe Betriebsmasse von nur ca. 430g verfügt, ist das Gerät in vielen Anwendungsfällen als „unbemanntes Gerät bis zu 79 Joule maximaler Bewegungsenergie“ (§ 24d Luftfahrtgesetz) zu klassifizieren, somit ist auch bei der Erstellung von Luftbildaufnahmen keine Bewilligung der Austro Control erforderlich.”
Ein Grundsätzliches JUHU!
Aber: Da die Mavic Air mit 430g ein etwas höheres Startgewicht als die Spark mit sich bringt, sollte man von etwa 18m maximaler Flughöhe ausgehen, bevor die 79 Joule überschritten werden. Eine ganz genaue Berechnung ist derzeit noch in Arbeit. Dies gilt allerdings nur für statischen Flugbetrieb – wer schneller Düsen oder die 68 km/h voll ausnützen will muss diese Höhe natürlich immer weiter nach unten regulieren.
Bei normalen, langsamen Bewegungen sollte man also mit den 18m auskommen.
Ich muss meine Drohne bei der Austro Control melden.
In welche Kategorie fällt mein Gerät?
Anhand dieser tollen Grafik von der Austro Control kannst du dir ansehen, in welche Kategorie deine Drohne fällt. Hier wird vor allem Gewicht und das Einsatzgebiet (unbebaut, unbesiedelt, besiedelt, dicht besiedelt) unterschieden.
Die meisten der Hobby- und Leichtdrohnen (Quadcoptern) fallen unter die 5kg Grenze und gehören hauptsächlich der Kategorie A oder B an.
Quelle: AustroControl
Was benötige ich für eine Bewilligung der Kategorie A?
- Ausgeüfülltes Antragsformular
- Beschreibung deiner Drohne + Foto in Dreiseitenansicht
- Betriebsgrenzen angeben – z.B. maximale Betriebsmasse, maximaler Bodenwind – ich denke, du weißt worauf ich hinaus will. Diese Infos findest du in der Betriebsanleitung oder auf dem technischen Infoblatt auf der Betreiberwebsite.
- Eine Versicherungsbestätigung. Luftfahrzeughaftpflichtversicherungen werden von allen größeren Versicherungen angeboten (Deckungssumme muss mindestens 750.000 SZR betragen).
Deutsche Versicherungen sind dabei manchmal günstiger als die österreichischen – ein Blick und Klick lohnt sich also vielleicht. - Amtlicher Lichtbildausweis des Piloten (Mindestalter 16 Jahre)
- Antragsformular + Anhänge an ulfz@austrocontrol.at
Keep in Mind
Auch mit Genehmigung gibt es manche Gebiete wo nicht geflogen werden darf. Auf dieser Map siehst du, wo du überall nicht fliegen darfst.
Rot = Kontrollzentren, Gelb = Flugplätze, Orange = Militärische Zonen & Flugplätze, Lila = Gefahrengebiet (Neusiedlersee)
Mit der Drone Space App kannst du auch am Handy checken, ob du hier fliegen darfst, oder nicht. Klicke hier für Apple und hier für Android.
Der Betrieb über Menschenansammlungen wie Konzerten, Sportveranstaltungen (No Na Hirscher…), Veranstaltungen, Demos ist nur mit Genehmigung in Einzelfällen erlaubt.
Eine Haftpflichtversicherung ist IMMER vorgeschrieben, die normale Haushaltshaftpflicht oder private Haftpflichtversicherung deckt deine Drohne NICHT ab!
Rechtzeitig Genehmigung beantragen!
Laut Austro Control dauert die Bearbeitung der Anträge derzeit 4-6 Monate (!)
Verlängerungen werden mit ca. 2 – 4 Wochen angegeben, aber trotzdem rechtzeig einplanen, damit es keine unangenehmen Situationen oder ungewollten Klagen gibt.
Welche Strafen drohen mir wenn ich ohne Genehmigung fliege?
Anzeigen darf dich dann nicht nur die Austro Control selbst, sondern jeder. Also der Nachbar, der sich durch den Lärm gestört fühlt, oder sich nicht mehr nackt in der Sonne baden traut. Aber auch die alte Frau Huber, die jedes Mal bei deinem Drohneneinsatz glaubt, dass die Aliens auf der Erde landen – und genauso der eifersüchtige Herr von Gegenüber, der insgeheim selber immer eine Drohne haben wollte, du aber mit dem Kauf einfach schneller warst und jetzt viel cooler und hipper bist.
Sprich: Jeder kann dich dann verklagen und der unrechtmäßige Einsatz deiner Drohne stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die gemäß § 169 Abs. 1 Z 1 LFG von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 22.000,– bestraft wird.
Fazit Drohnen in Österreich
Trotz des ganzen bürokratischen Drumherums freue ich mich schon sehr auf meine Drohne und werde von meinen Erfahrungen, Startschwierigkeiten, Versicherungsthemen usw. gerne berichten. Gib mir auch gerne bescheid, wenn sich was bei den Regulierungen für Drohnen in Österreich getan hat und irgendwas in meinem Post nicht mehr auf dem aktuellen Stand ist.
Aber was ist mit dir?
Hast du schon eine Drohne?
Was sind deine Erfahrungen mit dem Fliegen von Drohnen in Österreich?
Was würdest du gerne noch wissen?
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